kanugeschichte.net


Home  |  Meilensteine  |  Material  |  Flüsse  |  Paddelpioniere  |  Befahrungen  |  Links  |  Kontakt
Flussbeschreibungen | Schwierigkeitsbewertung | Befahrungsregeln | Flussverbauungen | Campieren

Campieren

Bootshäuser

Ordnung muss sein


Zeichner unbekannt

DKV-Kanustationen

Als nach dem Ersten Weltkrieg das Kanufahren immer beliebter wurde, stellte sich die Frage nach günstigen Übernachtungsmöglichkeiten. Die Zeltausrüstungen, soweit überhaupt vorhanden, bestanden aus Zeltplanen oder Zelten ohne Boden. Hatten die Kanuten einen geeigneten Platz gefunden, so musste erst von einem Bauern Stroh als Schlafstätte besorgt und am nächsten Tag entsorgt werden. Zelten war daher nur bedingt in der wärmeren Jahreszeiten möglich.
Diese Gelegenheit nutzen am Fluss gelegene Gaststätten, indem sie den Kanuten preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten anboten. Diese Gastwirtschaften erhielten vom DKV das Schild 'DKV-Kanu-Station'.
Als die Zeiten besser wurden und die Kanuten mehr und mehr zum Zelten übergingen, wiesen die an den Wanderflüssen gelegenen Kanuvereine mit entsprechendem Gelände dies als 'DKV-Zeltplatz' aus. Das Schild 'Kanustation' verlor langsam an Bedeutung.
Wohl bedingt durch Motorisierung, Kunststoffboote und Wohnwagen ging offensichtlich das Interesse an 'DKV-Zeltplätze' zurück. (Quelle: Deutscher Kanu-Verband e.V., Kanustationen, 2006, Autor unbekannt)

Paddlerfreundlichen Wirten wurde vom BKV diese Tafel (rechts) überreicht.







Zeltplätze am Chiemsee, 1956




Der Chiemsee, größter, schönster und wasersportlich interessantester See Bayerns am Alpenrand gelegen. 85 m2 Fläche, 75 km Ufer, 14 km größte Breite, 18 km gr. Länge, mittlere Tiefe 25 m, gr. Tiefe 75 m. Der Seegrund an den Ufern ist teils kiesig, teils sandig. Mückenplage nur bei absinkendem HW. Der Chiemsee ist bei Gewittersturm besonders gefährlich. Bei Ertönen der Warnsirenen sofort an Land!
1956 gab es die ersten Wildwasserschulungskurse am Chiemsee.

Das 'wilde' Zelten der vergangenen Jahre hat jetzt zu einem allgemeinen Zeltverbot geführt und wurde auf wenige Plätze behördlich beschränkt.

Die Zeltplätze am Chiemsee

1. Paul-Walther-Heim des DKV
2. DKV-Platz Krautinsel
3. Öffentlicher Campingplatz Harras bei Prien
4. Campingplatz Redlgries-Feldwies
5. Bootswerft Madl
6. Chiemsee-Rasthaus

DKV-Zeltlagerplatz Krautinsel




Im vorigen Jahrhundert befand sich auf der Krautinsel ein DKV-Zeltlagerplatz mit einem Häuschen, Bootssteg und betonierter Abortgrube. Sie war nur mit dem Boot erreichbar. Nach Ankunft musste man sich beim Bürgermeister in Frauenwörth anmelden (DKV 1956).

DKV 1961: Nach Ankunft bitte bei Frau Moser, Frauenwörth, neben Kaufhaus Holzmeier, dort auch Postadresse, melden. Campinggebühren nur an Frau Moser.

Fahrt mit Boot zur Fraueninsel 10 Min., zur Herreninsel 15. Min. Um eine Überfüllung des Platzes zu vermeiden, wird vorherige Anfrage bei Max Schmid (München) empfohlen. Nur für DKV-Mitglieder.

DKV-Ferienhaus CHIEMSEE
'Paul-Walther-Heim'

Seit 1954 (bis 1983) hat der DKV in Harras bei Prien ein 40 000 qm großes Zeltgelände mit sonnigen Wiesenplätzen und schattigen Waldflecken gepachtet, zu dem ein Heim mit mehreren gut möblierten 1- und 2-Bett-Zimmern mit fließendem Wasser gehört.
1958 wurden unabhängig davon für Zeltplatzbesucher ein großer Tagesraum und ausreichend sanitäre Anlagen (getrennte Wasch- und Duschräume sowie Toiletten) gebaut.

Der große Zeltplatz bietet mit einem schönen langsam abfallenden 400 m langen Strand die beste Gelegheit zum Baden. Bootsstege und daneben Bootsliegestege sind vorhanden. Das ganze Gelände ist durch einen lebenden Zaun von der Umgebung getrennt.





Beim Verwalter Rolf Kleinhaus (Telefon Prien 451) sind sämtliche Lebensmittel und Getränke sowie auch fertige Mahlzeiten erhätlich.



Tagesraum mit Wasch- und Toilettenanlagen

Fahrten auf Alz, Kössener Ache, Prien, Ziller und Inn werden nach Bedarf vom Platz aus mit Bus-Einsatz durchgeführt. (DKV 1961)

Paul Walther (1886-1953)
war u.a. Herausgeber von DKV-Flussführern

Quellen: Verein Bayerische Kanugeschichte,
Bayerisches Zelt- und Flusswandebuch, 1956 und 1961
Beide DKV-Plätze gibt es nicht mehr


Zeltplatz Große Birke


Ein Urlaubsparadies besonderer Art bietet der Staffelsee bei Murnau in Oberbayern. Im Landschaftsschutzgebiet des Alpenvorlandes gelegen, wurde vom BKV eine grasbewachsene Teilfläche der Privatinsel 'Große Birke' gepachtet und kann von allen Verbandsmitgliedern für Kurzbesuche ebenso wie für große Urlaube genutzt werden.



Deutscher Kanutag am Staffelsee, 1926
Aufnahme: C.J.Luther, München

'25 Jahre Große Birke' war eine Idee von Hermann Gründl, dem damaligen BKV Wanderwart. Er wollte eine kleine Broschüre für das 25 Jahr Jubiläum erstellen und hat die Illustration (rechts) dafür gezeichnet. Ob diese kleine Chronik fertig geworden ist oder nicht, ist nicht bekannt. Es ist auch nicht klar von welchem Jahr er ausgegangen ist. Der Pachtvertrag stammt aus dem Jahre 1970. Alten Berichten kann man entnehmen, dass bereits in den 1920er Jahren Kanuten auf der Insel campiert haben.
In der '75 Jahre BKV-Chronik' 1999 steht auf der Seite 12: 'In Verbindung mit dem Deutschen Kanutag 1926, traf sich die deutsche Kanufamilie zu einem gemeinsamen Zeltlager auf der Staffelseeinsel 'Große Birke' mit dem Organisator und 'Lagerhäuptling' C.J.Luther.' Es bleibt also guter Rat teuer. (Auskunft, Manfred Grübl 2020)


Flyer 'Große Birke'

Campingplatz Wildalpen








Der Campingplatz Wildalpen im Mittelpunkt des idyllischen und wildromantischen Salzatales, das im Süden vom Hochschwabmassiv begrenzt wird, ist ein ruhiger Ferienfleck in naturbelassener Landschaft. Der Platz liegt in einem Naturschtzgebiet unmittelbar am Ufer der glasklaren Salza.
Die sanitären Einrichtungen des Campingplatzes entsprechen allen modernen Anforderungen. Der Platz selbst ist grasbewachsen und hat genügend Stromanschlüsse für Caravans bzw. Wohnwagen. (Österreichs Paddelsport, 1977)




Mit Faltboot und Zelt, 1926

Auszug aus dem Vorwort von Paul Walther

Das Faltboot ist auf bestem Wege, Volkssport zu werden. Zwei Ursachen konnten seinen Siegeszug zwar verlangsamen, doch nicht unterbinden: Kriegs- und Nachkriegsnot die eine, Odium* der Gefahr das andere.
Jede alte Tante, jede traute Braut glaubte warnen zu müssen; der Chor der Tagesblätter gab die Begleitmusik ab. Aber mehr und mehr ringt sich die Einsicht durch, dass ein gut konstruiertes Boot weniger Gefahren in sich birgt als etwa ein Motorrad, und heute schon ist der Sieg des Faltbootes entschieden. Mit Besserung der wirtschaftlichen Lage wird die Zahl der Faltbootler ins Ungemessene wachsen. ....
Sinn und Krönung des Faltbootes ist die Fernfahrt von den Bergen zur Ebene, von Gletscher und Fels zu See und Meer. Wieviel des Schönen haben wir - meine Frau und ich - in den Jahren erlebt, da wir im In- und Ausland Entdeckungsfahrten machten, im leichten Boot durchs lachende sommerliche Deutschland zogen, von wilden Alpenströmen uns mitreißen ließen, am regenfeuchten Nordseestrande fröstelten, in südlicher Sonne rösteten, im lauen Ufersande der Adria zelteten. Ganz ohne bitteren Nachgeschmack sind all diese vielen Tage, gedrängt voll der seligsten Erinnerungen - und wenn ein Bedauern sich einschleichen will, so das, dass ein Menschenleben viel zu kurz ist, alle Schönheiten des Flusswanderns in sich zu trinken!

* Odium: Anrüchigkeit, übler Beigeschmack (www.duden.de)


Prospekte von Ausrüstern





Prospekt aus den 1950er Jahren

Die Pionier-Faltboot-Werft wurde 1925 in Bad Tölz an der Isar von Herrmann Locher (Flugzeugbau) und Hans Hoeflmayer (Marine-Offizier) gegründet. Im Laufe der Jahre wurden Zelte mit ins Programm aufgenommen. Geschlossen wurde die Werft 1971. (Informationen zur Pionier Faltbootwerft, Bad Tölz.




Prospekt aus den 1950er Jahren. Informationen zur Klepper Faltbootwerft, Rosenheim am Inn.


Fotos



Resi Schächner mit Zelt und BMW-Isetta 1961 in Schottland

Südfrankreich, 1951 und 1952







Resi Schächner vor ihrem Klepper UH29, Ebro/Spanien 1959







Fotos: Sepp Schächner


Bootshäuser in München

Eine lange Tradition hat der Faltbootsport an der Isar. Die erste Befahrung mit einem Faltboot erlebte die Isar von Bad Tölz nach München durch Alfred Heurich am 30. Mai 1905. Dieser Tag verdient es auch, gleichzeitig als Geburtstag des Faltbootsports festgehalten zu werden, der von der Isar aus seine ungeahnte Verbreitung und Entwicklung - nicht zuletzt dank begeisterter Propaganda durch C.J. Luther - genommen hatte.

Anfang der 1920er Jahre wurden viele Bootshäuser entlang der Floßlände in München-Thalkirchen gebaut. Im 2. WK wurden einige stark beschädigt und wieder aufgebaut.
Viele Vereine/Abteilungen haben noch immer ihre Bootshäuser in München-Thalkirchen mit Trainigsmöglichkeit auf der Floßlände, u.a. CMK, DTKC, TGM, MTV, TSV, FWM, FASM, Naturfreunde und der ESV. (2021)


Umbau des CMK-Bootshaus, 1928 (Archiv CMK)


Ordnung muss sein

Allgemeine Zeltplatz- und Heimverordnung des Deutschen Kanu-Verbandes e.V.

  1. Die Zeltplätze und Heime des DKV können benutzt werden von:
    • Mitgliedern des DKV
    • Mitgliedern von ausländischen Kanu-Verbänden
    • Nicht-Mitglieder können nur in Begleitung von DKV-Mitgliedern aufgenommen werden.
  2. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich sofort nach Betreten des Platzes oder Heimes unaufgefordert mit gültigem Verbbandsausweis bei der Lagerverwaltung zu melden. Ist der Ausweis nicht mit der gültigen Beitragsmarke versehen, kann die Aufnahme im Lager oder Heim verweigert werden.
  3. Das Abstellen von Fahrzeugen darf nur an den hierfür bestimmten Plätzen erfolgen.
  4. Alle Anlagen sind zu schonen und stets ordentlich und sauber zu halten. Die Lagerbesucher haften für etwaige Beschädigungen. Der Lagerverwalter kann die Wiederherstellung in den ordnungsgemäßen Zustand auf Kosten des Besuchers vornehmen lassen. Im Nichtbeitreibungsfalle ist der Verein, dem das Mitglied angehört, für die entstandenen Kosten haftbar. Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Lager weilen, werden hierauf ganz besonders hingewiesen.
  5. Offene Feuer sind verboten. Ist ein besonderer Kochraum vorhanden, so ist dieser grundsätzlich zu benutzen.
    Rauchen und die Benutzung anderen als elektrischen Lichts auf Dachböden ist verboten.
    Elektrische Geräte, auch Rundfunk, dürfen nur mit Genehmigung der Lagerverwaltung an die Stromleitung angeschlossen werden
  6. Jede Zeltgemeinschaft ist für die Ordnung und Sauberkeit in ihrem Zeltbereich verantwortlich. Abfälle gehören in die dazu bestimmten Abfallkästen. Sie dürfen auf keinen Fall in den Fluss oder See geworfen werden.
  7. Das gemeinsame Übernachten von Personen verschiedenen Geschlechts ist nur Ehepaaren, Eltern mit ihren Kindern und Geschwistern gestattet. Ehepaare können auf Wunsch auch dritte Personen aufnehmen.
  8. Von 22:00 bis 06:00 Uhr ist unbedingte Nachtruhe zu halten. Ausnahmen wie z.B. bei Lagerfesten bestimmt die Lagerverwaltung.
  9. Das Baden hat in örtlich üblicher Badebekleidung zu geschehen. Beim Verlassen des Zeltplatzes ist auf angemessene Kleidung zu achten.
  10. Hunde sind im Lager an der Leine zu halten.
  11. Den Anweisungen der Lagerverwaltung oder deren Beauftragten ist Folge zu leisten.
  12. Jede irgendwie geartete Haftung für Personen- und Sachschäden auf den Zeltplätzen und in den Heimen des DKV wird ausdrücklich abgelehnt.
  13. Jede Kabinen- oder Zimmerbelegung ist vorher bei der Lagerverwaltung anzumelden. Erst nach Eingang einer schriftlichen Bestätigung sind Anmeldungen verbindlich.
  14. Gebührenordnung:
    • Die Zeltplatzgebühr für verbandseigene Zeltplätze beträgt je Person und pro Nacht 30 Pfennig.
    • Strohlager (Dachböden usw.) je Person und Nacht 20 Pfg.
    • Kinder unter 6 Jahren sind grundsätzlich gebührenfrei.
    • Gäste zahlen das Doppelte der für Mitglieder festgesetzten Gebühren.
      Die Gebühren sind bei der Anmeldung zu entrichten.
  15. Neben der allgemeinen Zeltplatz- und Heimordnung des DKV besteht noch eine besondere Anordnung, in der die durch die örtlichen Verhältnisse der einzelnen Zeltplätze und Heime bedingten Änderungen und Abweichungen von der vorsthenden Bestimmung aufgenommen sind.
Vorstehend aufgeführte allgemeine Zeltplatz- und Heimordnung des DKV wurde von den Wander- und Verkehrswarten der Landes-Kanuverbände beschlossen.
DKV-Heim 'Urbar', den 22. November 1953, gez. Robert Netz Wander- und Verkehrswart des DKV. (Quelle: Bayerisches Zelt- und Flusswandebuch, 1956)




Auf der Krautinsel im Chiemsee



Ankunft der DTKCler auf der Insel, 1940


© Ilse Entner