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Befahrungsregeln und Berechtigungsscheine

Paddeln nach dem 2. Weltkrieg Auflagen bei Auslandsreisen
Diverses


Foto: Kanu-Sport, 1927


'Mama schau, die Paddler sind wieder da,
jetzt geht es wieder aufwärts'


so eine österreichische Wirtstochter beim Anblick einer auf der Drau vorbeiziehenden Faltbootfahrergruppe nach dem 2.WK (Zitat Walter Frentz, Kanu-Sport 2004)

Wassersport nach dem 2. Weltkrieg


Auszug aus dem Vorwort von Willy Grünn

So wenig uns Überlebenden nach dem zweiten Weltkriege blieb, eines konnte er uns nicht nehmen - die unzerstörbare Natur. ...
Die Erschwerungen der Wanderfahrten gegenüber der Vorkriegszeit sind ganz erheblich. Wie war doch alles einfach: ein Blick ins Kursbuch, das Kanu oder Boot aufgegeben und schnell gepackt. Was verschlug es, wenn etwas vergessen war oder unterwegs zerbrach. Überall gab es Vergessenes oder Verlorenes zu kaufen. Ein Telegramm an das Hotel, die Fahrt konnte angetreten werden. Wie anders heute! Sorgfältig muss alles geplant und vorbereitet werden. Unterkunft zu finden ist fast eine diplomatische Musterleistung. Stimmt es mit den Lebensmittelkarten in der Fremde nicht, ist man ernährungstechnisch aufgeworfen. ...

Nach der Aufteilung unseres Vaterlandes in vier Besatzungszonen, ist eine ganze Reihe schöner und herrlichster, ehemals leicht zu erreichender und gern befahrener Wassersportgebiete in der russischen Zone vorläufig von Wassersportlern der Westzonen nicht zu befahren. Auch bei Seen und Flüssen, deren eines Ufer zur Demarkationslinie gehöhrt, ist ein Befahren stets nur bei Tage und in genügendem Abstand zu empfehlen. Es sei denn, dass bekannt ist, dass der jeweilige russische Kommandant selbst Wassersportler ist und gegen einen reinen Sportbetrieb keine Einwendungen erhebt. Das Vorstehende gilt leider auch einstweilen für die in der französischen Zone liegenden Gebiete. Es steht aber zu erwarten, dass sich die Landesverbände des deutschen Ruder- und Kanusports als vordringliche Aufgabe bemühen werden, die herrlichen Seen und Flüsse Süddeutschlands, an deren Berghängen Reben wachsen und reifen, wieder allen zugänglich zu machen. (Quelle: Klasings kleine Wassersportbücherei, Heft 11/12, Berlin-Bielefeld, keine Jahresangabe)


Achtung Donausperre, 1951

Wie wir erfahren, wurde dem Bezirksgendarmeriekommando Tulln von der sowjetischen Militärbezirkskommandatur mittgeteilt, dass an folgenden Tagen Scharfschießübungen der sowjetischen Kriegsmarine auf der Donau im Gebiet zwischen Traismauer und Zwentendorf stattfinden.
15.8. von 21 Uhr bis 16.8. 1 Uhr; 22.8. von 6 Uhr bis 10 Uhr,
24.8. von 21 Uhr bis 25.8. 1 Uhr und am 27.8. von 6 Uhr bis 10 Uhr.
Wir machen alle Wanderpaddler darauf aufmerksam, dass bei Sperre der Donau vor der Überfuhr in Traismauer zwei rot gestrichene Körbe hochgezogen werden. (Österreichs Paddelsport, 1951)


Wassersport auf den Grenzflüssen, 1950

Eine wichtige Verlautbarung der Finanzlandesdirektion Linz an die Wassertouristen

Zur Erleichterung des Wassersportes wurden auf beliebigen Widerruf im Dienstbereich der Finanzlandesdirektion für Öberösterreich nachstehende außeramtliche Ufertellen der Salzach, des Inns und der Donau für Wassersportler freigegeben: Moosachmündung, Wangerhausen an der Salzach, Nöfingerbucht bei Hagenau am Inn, Antiesenmündung bei Gstötten am Inn (rechts), Soldatenau an der Donau.
Einer besonderen Anlandebewilligung bedarf es zur Landung an diesen Plätzen wie an allen amtlichen Landeplätzen nicht.

Wassersportler, die außer an den amtlichen und an den vorstehend genannten außeramtlichen Landestellen noch zusätzlich an weiteren österreichischen Uferstellen der Grenzflüsse landen wollen, müssen hiezu, wie bisher die besondere Genehmigung durch die Finanzlandesdirektion Linz erwirken.
Abgesehen von den Erfordernissen nach den Bestimmungen der österreichischen Zoll-, Paß- und Devisengesetze, werden jene Wassersportler, die das bayerische Hoheitsgebiet im sogenannten Passauer Winkel (Passau - Voglau bis Passau - Achleiten) durchfahren wollen, über Ersuchen der bayerischen Zollverwaltung in Passau darauf aufmerksam gemacht, dass sie für diese Durchfahrt folgende Erfordernisse zusätzlich zu beachten haben.
  1. Während der Fahrt darf keine Landung am bayerischen Ufer durchgeführt werden.
  2. Österreichische Identitätsausweise sind vom Fahrer und von der Begleitperson mitzuführen, wenn sie nicht im Besitze eines gültigen Reisedokumentes sind.
  3. Österreichischer Zwischenschein ist notwendig für Boot, mitgeführte Waren und Devisen; für Devisen auch dann, wenn der mitgeführte Betrag die Reisefreigrenze nicht übersteigen sollte.
  4. Das Boot ist als österreichisches Wasserfahrzeug und Führung eines gut sichtbaren rot-weiß-roten Wimpels während der Fahrt auf den Grenzflüssen; kenntlich zu machen.
Die erforderrlichen Zollpapiere werden von den zuständigen Innerlands- und Grenzzollämtern ausgestellt, so dass demnach gegebenenfalls die bisher notwendig gewesene Landung bei der Zollwachabteilung in Wernstein am Inn unterbleiben kann. (Österreichischer Paddelsport, 1950)


Die Wassersportgebiete, 1946

Nach der Aufteilung unseres Vaterlandes in vier Besatzungszonen, ist eine ganze Reihe schöner und herrlichster, ehemals leicht zu erreichender und gern befahrener Wassersportgebiete in der russischen Zone vorläufig von Wassersportlern der Westzonen nich zu befahren. (Wasserwanderführer, Heft 11/12, ca. 1946)


Sepp Schächner mit seinem Marquardt 1948

Befahrungsempfehlung für die Werra

Mit ihren romantischen Felshöhen und Bergen, den altertümlichen Städtchen ist sie vom Einsatzort Menningen an bis etwa Altenburschla im russisch besetzten Gebiet dem Befahren einstweilen entzogen. Erst ab Oberrieden, 10 km unterhalb Bad Sooden_Allendorf, ist eine Fahrt zu empfehlen und bietet immer noch genug an landschaftlichen Schönheiten. Die Fahrt ab Großburschla, wo die russische Zone rechts bis an den Fluß reicht, kann zwar angetreten werden, ist aber keineswegs mit Sicherheit auf Nichtbehinderung durch russische Streifen und Grenzposten oder sonstiger Unannehmlichkeiten ernster Art, die sich daraus ergeben,anzuraten.

Schleusengebühren bis 1945: Einzelschleuser 36 Pfennig, Gruppen 18 Pfennig, Bootsschleppen 9 Pfennig
Tagesleistung etwa 30-45 Kilometer
(Wasserwanderführer, Heft 11/12, ca. 1946)


Achtung Donaufahrer!, 1933/34

Beim Grenzübertritt muss nun auch auf deutscher Seite in Obernzell (linkes Ufer) zugefahren werden, dort wird vom Zollbeamten oder S.A.-Mann der Paß auf den Unbedenklichkeitsvermerk, der jetzt für Auslandsreisen vorgeschrieben ist, geprüft. Die Zufahrt und Formalitäten in Engelhardtszell (rechtes Ufer) beim österreichischen Schiffszollamt bleiben bestehen.
Statistik: im Jahr 1932 haben in Engelhardtszell auf der Donau 2298 Faltboote und 170 Holzboote die deutsche Grenze verlassen. Hiervon fielen auf Amerika 15, Ungarn 86, Schweiz 43, Deutschland 2120, England 42, Frankreich 4, Holland 3, Tschechoslowakei 32 Boote, während sich der Rest auf Dänemark, Schweden usw. verteilt. Als Holzboote kommen meistens Ruderboote in Frage. (Fluss und Zelt, 1933/34, H4).


Auslandsreisen mit Faltboot und Zelt, 1952

Für Auslandsreisen mit Boot und Zelt sind im Ausland Grenzdokumente erforderlich. Sie stellen eine Bürgschaftserklärung des Sportverbandes gegenüber der Zollbehörde desjenigen Landes dar, für das sie Gültigkeit haben. In den Dokumenten wird erklärt, daß das Sportgerät (Faltboot) nur zum vorübergehenden Aufenthalt im fremden Lande benutzt und im Rahmen der Zollbestimmungen und innerhalb der zeitlichen Gültigkeit des Dokumentes wieder aus dem Ausland nach Deutschland zurückgebracht wird.

Es ist zu unterscheiden zwischen Zollpassierschein (Triptik genannt) und dem Zollpassierscheinheft (Carnet de Passages en Douanes). Ein Triptik hat nur Gültigkeit für dasjenige Land, für das es ausgestellt ist. Normalerweise ist es 1 Jahr gültig.
Das Carnet de Passages en Douanes hat für mehrere Länder Gültigkeit. Es stellt gewissermaßen ein Sammelheft für Triptiks dar.
Der Antrag auf Ausstellung eines Grenzdokumentes (Triptik oder Carnet) für Faltbootfahrer ist vordruckmäßig zu richten an den Deutschen Kanu-Verband, München.
Triptiks werden ausgestell nach Frankreich, Italien, Österreich, der Schweiz, den Beneluxstaaten und den Nordländern. Nach Spanien und Jugoslawien gibt es keine Triptiks. Hier ist der volle Zollbetrag an der Grenze zu hinterlegen.
Jahrestriptiks DM 6,-, zuzüglich DM 10,- Pfandgebühr.



Schließlich sind noch folgende Winke bei Gesellschaftsfahrten ins Ausland zu beachten:
  1. Reise nach Frankreich. Mit sofortiger Wirkung sind nach Frankreich nur mehr Autobusse zugelassen, deren Gesamtlänge 10 m nicht überschreitet. Sofern ein solcher Autobus trotzdem die Grenze überschreitet, ist jeder Kontrolle unterwegs die Möglichkeit gegeben, den Autobus zu beschlagnahmen.
  2. Reisen nach der Schweiz. Reiseomnibusse dürfen eine Länge von 11 m nicht überschreiten. Anhänger für Touristenbusse müssen einachsig sein. Die Länge des Anhänger ohne Zugstange darf 2 m nicht überschreiten, mit Zugstange max. 3 m. Der Anhänger darf auf keinen Fall breiter als das ziehende Fahrzeug und nicht schwerer als 500 kg sein.
  3. Persönlicher Reisebedarf: Zollfrei dürfen eingeführt werden: Kaffee, Tee und andere Nahrungsmittel für den Bedarf von zwei Tagen. Ferner 40 Zigarren oder 200 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak. Für das mitzuführende Camping-Gepäck ist ein zweifaches Verzeichnis an der Grenze abzugeben und außerdem mitzuführen. Auch ist ein dreifaches Verzeichnis der im Reiseomnibus mitfahrenden Personen mitzuführen, und zwar außer den ordentlichen Reisepässen.
Deutsches Fluss- und Zeltwanderbuch, 1952.



1951, Frankreichreise mit dem Bus, Foto: S.Schächner


Triptyques, 1930

Wer eine Auslandreise im Boot macht, muß über eine Reihe von Grundbedingungen verfügen, die im folgenden hier kurz erwähnt seien. Erstes Erfordernis ist   s p o r t l i c h e s
K ö n n e n. Es ist schon notwendig für die Auswahl der zu befahrenden Gewässer.

Eine Reihe von Staaten erschwert die Einreise durch Erhebung von Bootsdepotgeldern, nicht selten in beträchtlicher Höhe. ...
Der Deutsche Kanuverband ist bestrebt, in allen diesen Staaten für seine Mitglieder die Depotzahlungen durch Einführung eines Triptyques zu umgehen; bisher waren die Bemühungen von Erfolg begleitet in Oesterreich, Ungarn, der Schweiz, dem Saargebiet (mit ganzem französischem Gebiet bei Einreise über Saar). Vor dem Abschluß stehen die Verhandlungen mit Frankreich; zu erhoffen ist baldige Einigung mit Polen und Danzig; weitere Verhandlungen sind im Gange.... (Quelle: Stromheil - Serie des Deutschen Kanuverbands, Band 7, Herausgegeben von Paul Walther, 1930, Druck von Oertel und Spörer in Reutlingen, Preis: RM. 4.,-, Stuttgart-Untertürkheim)



Depotschein für das Kajak ausgestellt auf Josef Schächner für seine Kizilirmakbefahrung 1956 in der Türkei

Deutscher Fahrterlaubnisschein, 1948-1950




Grenzverkehr mit Booten nach Österreich, 1927

Durch Beschluß des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen wurde dem Deutschen Kanu-Verband für seine Mitglieder beim Ueberschreiten der österreichischen Grenze mit Kanadiern, Kajaks und Faltbooten die Verwendung von Triptyks mit sofortiger Wirksamkeit genehmigt.
Hierzu wird folgendes bestimmt:
  • Triptyks werden bei Bedarf gegen Voreinsendung von RM 1,- Gebühr bei der zuständigen Kreisgeschäftsstelle angefordert.
  • Der Inhaber haftet für alle aus mangelhafter Vollziehung oder Verlust des Triptyks entstehenden Kosten seinem Kreis gegenüber, der Kreis wieder dem Verband gegenüber.
  • Die Kreise führen über die von ihnen ausgegebenen Triptyks eine genaue Liste.
  • Die Kreise melden ihren Bedarf an Triptyks an bei Dr.Eckert, München. (Dr.Eckert, 1927)

Grenzübertritt nach Österreich, 1950

Auf eine Anfrage des Bayerischen Kanuverbandes teilte das Bayerische Landeskommissariat Rosenheim mit, dass für Urlauber, die sich einige Wochen im Grenzbezirk aufhalten, auch heute noch keine Möglichkeit zum Grenzübertritt nach Österreich besteht. Nach den Bestimmungen der Militärregierung für Bayern dürfen Grenzübertrittscheine für den kleinen Grenzverkehr nur an Grenzanwohner (Personen, die mindestens sechs Monate ihren festen Wohnsitz im Grenzgebiet haben) ausgestellt werden und nur wenn entsprechende Gründe (Berufs- und Geschäftsausübung, Wiederherstellung der Gesundheit, Bewirtschaftung eigenen Grundbesitzes) vorliegen. Für Ausflugs- und Besuchszwecke können selbst Grenzanwohnern Grenzübertrittscheine nicht ausgestellt werden. (Quelle: Max Schmid, 1950)


Bootseinreise nach Ungarn, 1927

Bis vor kurzem vollzog sich die Bootseinreise nach Ungarn verhältnismäßig glatt; meist kam man sogar ohne Depot durch. Gemäß einer Abmachung mit dem Oe.K.V. hatte sich unser Verband ängstlich gehütet, an dies rohe Ei zu tippen. Nun aber, im Gefolge einer ebenso gutgemeinten wie unzweckmäßigen Anfrage, hat die Budapester Oberzolldirektion Erhebungen über den Umfang des Sportbootverkehrs namentlich auf der Donau angestellt. Als deren Ergebnis ist vermutlich eine vor wenigen Tagen erfolgte Neuregelung der Verzollung für Faltboote anzusehen.

Nach den vorliegenden Nachrichten wird für Faltboote pro Meter ein Zoll von 150 Pengö (etwa 150,-RM) erhoben. Der Betrag wird sechs Monate nach der Ausreise zurückerstattet, und zwar muß er abgeholt werden; eine Rücksendung findet nicht statt.

Wenn diese Nachrichten sich bewahrheiten (und es ist doch kaum anzunehmen, daß etwa der Zollbeamte sich schlechte Witze gestattet), so ist damit der Faltbootverkehr auf der ungarischen Donau lahmgelegt, da wir mit dem kleinen Boot nicht daran denken können, auf dem internationalisierten Strom ohne Anlegen durchzufahren. Der Zweck dieser Maßregel ist zunächst unklar; in die Geheimnisse der höheren Diplomatie dringen ja gewöhnliche Sterbliche meist nur mit erheblichem Schütteln des Kopfes ein.

Jedenfalls sind bereits Schritte unternommen, um den Wortlaut der Verfügung herbeizuschaffen! Sodann können die Verhandlungen beginnen. Man wird aber gut tun, aus seinem heurigen Reiseprogramm den Namen dieses gastlichen Landes zu streichen.

Erwünscht sind Nachrichten von Kameraden, die in Szob oder sonstwo an der ungarischen Grenze nach dem 15. Juli den Uebertritt versucht haben, über ihre Erfahrungen. (D.K.V. Walther, 1927)

Einreise nach Deutschland, 1927

Grenzverkehr von Angehörigen des Ö.K.V. mit Deutschland

Der Präsident des Landesfinanzamtes München verfügte unter Nr.4637, daß in Zukunft gebrauchte Faltboote nebst Zubehör sowohl als Reisehandgepäck als auch in aufgebautem Zustand auf dem Wasser zollfrei in Deutschland eingeführt werden können. Der gleichen Zollbehandlung unterliegen und in unbedenklichen Fällen auch neue Faltboote von österreichischen Reisenden; andernfalls sind neue Faltboote gegen Zollhinterlegung zollamtlich vorzumerken. (Dr.Eckert, Faltbootobmann, 1927)


Grenzübertritte mit dem Boot, 1928/29

  • Oesterreich: mittels Triptyques
  • Ungarn: Depot von 130 Goldkronen pro 100 kg und Vorführungsgebühr. Verhandlungen wegen Triptyques stehen vor dem Abschluß
  • Tschechoslowakei: Häufig als Sportgeräte frei, sonst Depot in wechselnder Höhe. Verhandlungen wegen endgültiger Regelung (triptyque) scheinen dem Abschluß nahe
  • Schweiz: Behandlung verschieden; am Oberrhein gewöhnlich mit ganz geringem Depot. Verhandlungen wegen Erleichterung im Gange
  • Italien: Auf dem Brenner Zoll von zirka 15 bis 20 Mark pro Boot, an den Seen Depot in ähnlicher Höhe, das auch auf dem Brenner zurückbezahlt wird. Verhandlungen im Gange
  • Südslawien: Depotgestellung ist Regel. In Belgrad selbst beträgt es bis 100 Mk.
  • Rumänien: Nach dem Buchstaben ist Bootsverkehr auf Donau und Nebenflüssen zoll- und depotfrei. Meldepflicht für die Bemannung jeden Morgen beim nächsten Polizeiposten
  • Bulgarien und Türkei: nicht bekannt
  • Dänemark, Schweden, Norwegen, England: Zoll- und depotfrei
  • Holland: Depotfrei, Meldung in Emmerich notwendig
  • Frankreich: Depot von zirka 300 frs. ist Regel bei Deklarierung des Wertes mit 1000 Frs.
  • Belgien: Nur ein Fall bekannt; damals wurden 30 Prozent des Wertes als Zoll verlangt
  • Andere Staaten: Nicht bekannt
Vorstehende Angaben gelten nur für Mitglieder des DKV. In allen Zweifelsfällen versehe man sich mit Bescheinigung der deutschen Ausfuhrstation über Absicht der Wiedereinfuhr. Für mehrere Staaten ist es zweckmäßig, bei der betreffenden Gesandschaft um Bescheinigung als Sportfahrt zu bitten; in diesem Falle Erleichterungen wahrscheinlich, darüber hinaus zu verbuten, dass die Schreibarbeit zu Erleichterungen genereller Art führt. (Quelle: DKV-Wanderbuch, 1928/29).

Zur Abkürzung MK.: laut wikipedia.org bezeichnete man die deutsche Währung der Jahre 1924 bis 1948 als Reichsmark. Davor war es die Mark.



1948, Foto Sepp Schächner


Faltbootfahrer bergen Schmuggelgut, 1950

Wie das 'Neue Österreich' vom 1. November 1950 berichtete, hatten zwei Österreicher auf der Salzach ein aussergewöhnliches Erlebnis. Gerade dort, wo sich die Salzach mit dem Inn kreuzt, schwamm ein Floss, das aus Autoschläuchen zusammengekoppelt war. Infolge der sprichwörtlichen Neugierde der Paddler, nahmen die zwei dieses wunderliche Fahrzeug in näheren Augenschein. Das Floss war zwar nicht bemannt, denn es schwamm mutterseelen allein auf den Salzach-Inn-Wellen, aber auf dem Schlauchfloss befand sich etwas, das ihr Interesse erregte, und dies war nicht wenig. Es barg 48 Photoapparate und 12 Sonnenbrillen! Begreiflich, dass sich die Zollbehörde für die zwei Pakete auf dem Floss lebhaft interessierten. Was mit ihnen späterhin geschah, darüber schweigt das genannte Wiener Zeitungsorgan. -ar. (Österreichs Paddelsport, 1950, H.7)


Steinhuder Meer, 1927

Das Befahren des Steinhuder Meeres mit Faltbooten ist nur gegen Lösung einer Fahrterlaubniskarte gestattet. Die Ausgabe der Karten erfolgt an den Fahrkartenausgabestellen in Steinhude, Hagenburg und Weißer Berg. Die Karten werden mit dem Tagesstempel versehen und haben nur Gültigkeit für den Tag der Lösung. Sonnabend und Sonntag wird jedoch als ein Tag gerechnet. Als Preis für die Tageskarte ist im Einverständnis mit der Landesregierung 1 Mark festgesetzt worden. (Kanu-Sport, 1927)


Das Steinhuder Meer in Niedersachsen ist mit einer Fläche von 29,1 km² der größte See Nordwestdeutschlands. Das maximal 2,9 m und durchschnittlich 1,35 m tiefe Gewässer bildete sich in einem Becken gegen Ende der letzten Eiszeit vor etwa 14.000 Jahren. (Wikipedia, 2020)


© Ilse Entner